Ich fahre einen Neuwagen. Habe ich bei Reparaturen, Inspektionen und Wartung die freie Werkstattwahl, schon ab dem ersten Tag?
Ja. Autofahrer haben von Anfang an die freie Wahl zwischen einer typoffenen (= freien) Werkstatt und einer Vertragswerkstatt, denn der europäische Gesetzgeber garantiert freien Wettbewerb im Bereich des Neuwagenvertriebs, Kundendienstes und Ersatzteilvertriebs innerhalb der EU.
Hinweis: Ausnahmen bei der freien Werkstattwahl stellen einige Leasing-Verträge dar. In diesen Verträgen kann eine Werkstattbindung vereinbart sein.
Hinweis: Ausnahmen bei der freien Werkstattwahl stellen einige Leasing-Verträge dar. In diesen Verträgen kann eine Werkstattbindung vereinbart sein.
Gehen meine Garantieansprüche verloren, wenn ich die Inspektion meines Fahrzeugs bei einer freien Werkstatt durchführen lasse?
Nein, auf keinen Fall. Freie Werkstätten dürfen laut GVO-Verordnung ebenso, wie Vertragswerkstätten, Inspektionen durchführen. Ein Verlust Ihrer Garantie- oder Gewährleistungsansprüche tritt dabei nicht ein. Auch qualitativ unterscheidet uns nichts von einer Vertragswerkstatt. Wählen Sie jetzt Ihren zuverlässigen und preisgünstigen Partner für die nächste fällige Inspektion und kontaktieren Sie uns.
Wieso ist eine regelmäßige Inspektion wichtig?
Mit einer Inspektion werfen sparen Sie langfristig bares Geld, denn: Regelmäßige Wartung und Kontrolle sind unverzichtbar für die Gewährleistung Ihrer Sicherheit beim Fahren. Viele Baugruppen und Teile eines Fahrzeuges müssen regelmäßig überprüft und gepflegt werden. Dies macht Ihr Fahrzeug nicht nur sicherer, sondern senkt auch das Risiko später auftretender Folgekosten, die dann meist vielfach höher sind als die bei der Inspektion auftretenden Kosten.
Sind die HU und AU Pflicht?
Ja, das sind sie. Dabei müssen Neuwagen das erste Mal nach 3 Jahren und Gebrauchtwagen alle 2 Jahre einer Sicht-. Funktions- und Wirkungsprüfung unterzogen werden. Wurden bei den Untersuchungen gefährliche Mängel festgestellt, muss der Fahrzeughalter diese innerhalb eines Monats beseitigen lassen und anschließend zu einer Nachuntersuchung erscheinen. Sollte er die Frist überschreiten, wird eine erneute Hauptuntersuchung stattfinden müssen
Ist die Hauptuntersuchung dasselbe wie TÜV?
Umgangssprachlich wird die Hauptuntersuchung (HU) auch TÜV genannt. Ursprünglich durfte nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) die Untersuchungen vornehmen. Im Laufe der Zeit kamen jedoch weitere technische Prüfstellen und auch anerkannte Organisationen, wie zum Beispiel die DEKRA, hinzu.
Wie oft muss mein Auto zum TÜV?
Neuwagen müssen das erste Mal spätestens nach 3 Jahren zur Haupt- sowie Abgasuntersuchung (TÜV). Anschließend beträgt das Untersuchungsintervall 2 Jahre.
Woher bekomme ich ein Autokennzeichen?
Ein Kfz-Kennzeichen erhalten Sie von der jeweiligen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dabei ist es wichtig, an alle benötigten Dokumente zu denken. Bei einem Neuwagen genügen Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und die eVB-Nummer. Bei Gebrauchtwagen kommt noch der Bericht der letzten HU/AU hinzu und das vorherige Kennzeichen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben und dieses nicht bereits vergeben sein sollte, können Sie das gewünschte Kennzeichen direkt mit beantragen. Für die Individualisierung fallen jedoch meist extra Kosten an, die von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig sind.